Überall dort, wo man keine Maske tragen kann – etwa in der Gastronomie, im Freizeit- und Fitness-Bereich oder beim Sport – gilt nach der neuen Corona-Schutzverordnung NRW ab 12.01.2022 2G-plus. Man braucht also einen zusätzlichen Test, auch wenn man geimpft oder genesen ist. Dieser ist allerdings nicht nötig, wenn der Gast geboostert ist oder alternativ doppelt geimpft und zusätzlich genesen.

So wird es auch im Kirchenfoyer gehandhabt. Wir bitten unsere Gäste entsprechende Nachweise bereitzuhalten:

  • Nachweis über 3 Impfungen
  • Nachweis über eine Genesung
  • Nachweis zweifache Impfung plus tagesaktuellem Test

Während des Aufenthalts gelten die seit langem üblichen Regeln bezüglich Abstand, Handdesinfektion und Tragen einer medizinischen Maske.

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