Das Kirchenfoyer stellt um auf die 3 – G – Regel. Dies bedeutet, dass ein Aufenthalt im Kirchenfoyer nur möglich ist für Menschen, die nachweisen können, dass sie

  • von Covid 19 genesen sind,
  • gegen Covid 19 geimpft sind
  • oder einen tagesaktuell negativen Corona Schnelltest vorlegen können.

Damit folgt das Kirchenfoyer den Auflagen der Coronaschutzverordnung NRW vom 20.08.2021. Unser Ziel ist es, das Kirchenfoyer dauerhaft offen zu halten.

Alle Gäste bitten wir, beim Einlass entsprechende Nachweise bereitzuhalten und die Hygieneregeln des Kirchenfoyers zu beachten.

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